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AGB´s Köln
 
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Adventure Holidays - Ihr Reisespezialist für Ozeanien
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................ Unsere Reisebedingungen / Geschäftsbedingungen (AGB´s)
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Die Geschäftsbedingungen erhalten Sie ebenfalls mit der Angebotserstellung und Buchungsbestätigung schriftlich (Post oder e-mail) zugesandt.
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Sehr geehrter Reisender
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Die Buchung von Reiseleistungen erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen - nachstehend als "Reisender" genannt und uns - nachstehend als "Reiseveranstalter" genannt.
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1. Anmeldung und Bestätigung
Die Anmeldung zu dem vom Reisenden gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - beim Reiseveranstalter.
Mit der schriftlichen Bestätigung über die vom Reisenden gewünschten Reiseleistungen durch den Reiseveranstalter an den Reisenden (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) kommt der Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter zu Stande.

2. Anzahlung und Restzahlung
(a) Mit der Buchungsbestätigung erhält der Reisende gleichzeitig den Nachweis und die Aushändigung des Sicherungsscheines über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB. Danach ist eine Anzahlung zu leisten welche auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird. Die Anzahlung beträgt bei Flugleistungen € 75,-- je Reisenden und 10% der gebuchten Landleistungssumme (zzgl. etwaiger Reiserücktrittskostenversicherungen, die der Kunde freiwillig abschließt).
(b) Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig auf die in der Buchungsbestätigung angegebene Bankverbindung sofern keine anderweitige Zahlungsvereinbarung (bar oder per Kreditkartenabbuchung) getroffen worden ist.
(c) Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.
(d) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält sich der Reiseveranstalter nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den pauschalierten Stornosätzen nach Ziffer 9 zu verlangen.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung aus der Darstellung auf den Websites des Reiseveranstalters im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters.

4. Vermittlung von Flugleistungen
Der Reiseveranstalter tritt ausschließlich als Vermittler von Flugleistungen auf. Der Reiseveranstalter erstellt auf persönlichen Wunsch dem Reisenden ein unverbindliches Angebot über verschiedene Flugvarianten.

5. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten Flugleistungen
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Reiseveranstalters hin, dem Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren. Der Reiseveranstalter informiert den Reisenden vor Vertragsschluss (mit der Angeboterstellung) über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird der Reiseveranstalter sicherstellen, dass dem Reisenden die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

6. Beförderungsleistungen / Anschlussflüge
Bei den mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Reisetage handelt es sich zunächst nur um voraussichtliche Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten werden mit Übersendung der Reiseunterlagen bekannt gegeben. Sollte der Reisende selbst noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so sollte der Reisende diesen Umstand ebenso wie den Umstand berücksichtigen, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls sollte der Reisende bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen nachfragen, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Auch sollte der Reisende berücksichtigen, daß bei der Buchung von Anschlussbeförderungen auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung ist. Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt.

7. Mindestteilnehmerzahlen
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl
ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 4 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.

8. Ersatzperson / Umbuchungen
Der Reiseveranstalter berechnet € 15,- pro Person, wenn der Reisende von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt.

9. Rücktritt
(a) Der Reisende ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat der Reiseveranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB.

(b) Der Reiseveranstalter macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungs-anspruch unter Berücksichtigung von § 651 i (3) BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt und stehen dem Reiseveranstalter in jedem Fall des Rücktritts zu. Bei der Bemessung ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwertung von
Reiseleistungen sind berücksichtigt:

Bus- und Bahnreisen sowie Landarrangements
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15%
ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. - 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 75% des Reisepreises.

Wohnmobile, Camper, Mietwagen sowie Schiffsreisen
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 10%
ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 14. - 7. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85% des Reisepreises.

Der Reiseveranstalter kann, abweichend von den aufgeführten vorstehenden Pauschalen, im Einzelfall eine höhere, konkrete Entschädigung fordern. In diesen Fällen ist der Reiseveranstalter verpflichtet, diese dem Reisenden im Einzelnen zu belegen und zu beziffern.

(c) Dem Reisenden ist es ausdrücklich gestattet, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass geringere oder sogar keine Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. Kann der Reisende dem Reiseveranstalter dies nachweisen ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

10. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

11. Pass-, Visa-, Einreise-, Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften
Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Lasten des Reisenden, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen vom Reise-veranstalter vor. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfiehlt der Reiseveranstalter, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären. Zusätzlich wird der Reiseveranstalter über die nötigen Visa- und Einreisebestimmungen den Reisenden informieren. Mit den Reiseunterlagen erhält der Reisende wichtige Sicherheitsbestimmungen für die Ein- und Ausreise. Der Reiseveranstalter wird den Reisenden über alle ihm bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Der Reiseveranstalter empfiehlt darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt des Reisenden bzw. mit einem Tropeninstitut.

12. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährungsverkürzung
Weisen die Reiseleistungen aus Sicht des Reisenden Mängel auf, sollte sich der Reisende unverzüglich an die dem Reisenden mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson wenden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für den Reisenden zur Folge haben, dass der Reisende für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Reisenden gemäß § 651 e BGB ist erst dann möglich, wenn der Reisende dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt hat, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von Reiseveranstalter verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse vom Reisenden gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort muss der Reisende binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung bzw. Schadensersatz direkt beim Reiseveranstalter gelten machen. Schriftform wird empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für die Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

13. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit der Reiseveranstalter Reiseversicherungen anbietet, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten und werden dem Angebot beigelegt. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig.

14. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens. Zusätzliche ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie mit der Angebotserstellung für Flugleistungen.

15. Gerichtsstand und Rechtswahl
Auf das gesamt Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalter gegen den Reisenden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalter vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Vertragspartner / Reiseveranstalter:
Adventure Holidays Michael Hartje - Brüsseler Str. 37, 50674 Köln
Stand: 07/2008




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