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Sehr geehrter Reisender
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Die
Buchung von Reiseleistungen erfolgt auf Grundlage
der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen und
regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen - nachstehend
als "Reisender" genannt und uns - nachstehend
als "Reiseveranstalter" genannt.
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1.
Anmeldung und Bestätigung
Die Anmeldung zu dem vom Reisenden gewünschten
Leistungen erfolgt schriftlich - auch per E-Mail oder
Fax - beim Reiseveranstalter.
Mit der schriftlichen Bestätigung über die
vom Reisenden gewünschten Reiseleistungen durch
den Reiseveranstalter an den Reisenden (unter der
von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse)
kommt der Reisevertrag zwischen dem Reisenden und
dem Reiseveranstalter zu Stande.
2.
Anzahlung und Restzahlung
(a) Mit der Buchungsbestätigung erhält
der Reisende gleichzeitig den Nachweis und die Aushändigung
des Sicherungsscheines über den erforderlichen
Versicherungsschutz gemäß § 651
k BGB. Danach ist eine Anzahlung zu leisten welche
auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird. Die Anzahlung
beträgt bei Flugleistungen € 75,-- je
Reisenden und 10% der gebuchten Landleistungssumme
(zzgl. etwaiger Reiserücktrittskostenversicherungen,
die der Kunde freiwillig abschließt).
(b) Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn
zahlungsfällig auf die in der Buchungsbestätigung
angegebene Bankverbindung sofern keine anderweitige
Zahlungsvereinbarung (bar oder per Kreditkartenabbuchung)
getroffen worden ist.
(c) Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen,
die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt geschlossen
werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung
fällig.
(d) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen
Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält
sich der Reiseveranstalter nach Mahnung mit Fristsetzung
vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären
und Schadensersatz entsprechend den pauschalierten
Stornosätzen nach Ziffer 9 zu verlangen.
3.
Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich
aus der Leistungsbeschreibung aus der Darstellung
auf den Websites des Reiseveranstalters im Internet
sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in
der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters.
4.
Vermittlung von Flugleistungen
Der Reiseveranstalter tritt ausschließlich
als Vermittler von Flugleistungen auf. Der Reiseveranstalter
erstellt auf persönlichen Wunsch dem Reisenden
ein unverbindliches Angebot über verschiedene
Flugvarianten.
5.
Identität der ausführenden Fluggesellschaft
bei gebuchten Flugleistungen
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen
wir hiermit auf die Verpflichtung des Reiseveranstalters
hin, dem Reisenden über die Identität
der ausführenden Fluggesellschaft für
alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und
Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren.
Der Reiseveranstalter informiert den Reisenden vor
Vertragsschluss (mit der Angeboterstellung) über
die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug
durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft
feststeht, wird der Reiseveranstalter sicherstellen,
dass dem Reisenden die Informationen hierüber
so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch
für jede etwaige Änderung bei den die
Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
6.
Beförderungsleistungen / Anschlussflüge
Bei den mit der Buchungsbestätigung bekannt
gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Reisetage
handelt es sich zunächst nur um voraussichtliche
Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten werden mit
Übersendung der Reiseunterlagen bekannt gegeben.
Sollte der Reisende selbst noch weitere Anschlussbeförderungen
buchen, so sollte der Reisende diesen Umstand ebenso
wie den Umstand berücksichtigen, dass es bei
der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen
aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls
sollte der Reisende bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen
nachfragen, ob die genauen Zeiten bereits bekannt
sind. Auch sollte der Reisende berücksichtigen,
daß bei der Buchung von Anschlussbeförderungen
auch ausreichende Zeitabstände für etwaige
Verzögerungen bei der Beförderung ist.
Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl,
die kostengünstige Umbuchungen zulässt.
7.
Mindestteilnehmerzahlen
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung
festgesetzten Mindestteilnehmerzahl
ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens
bis 4 Wochen vor Antritt der Reise erklärt
werden. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.
8. Ersatzperson / Umbuchungen
Der Reiseveranstalter berechnet € 15,- pro
Person, wenn der Reisende von den gesetzlichen Möglichkeiten
des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine
Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung
nicht in Anspruch nimmt.
9.
Rücktritt
(a) Der Reisende ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn
vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich
ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung
beim Reiseveranstalter. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein
wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat der
Reiseveranstalter Anspruch auf eine angemessene
Entschädigung gemäß § 651 i
BGB.
(b)
Der Reiseveranstalter macht von der Möglichkeit
Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungs-anspruch
unter Berücksichtigung von § 651 i (3)
BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze
geben wir wie folgt bekannt und stehen dem Reiseveranstalter
in jedem Fall des Rücktritts zu. Bei der Bemessung
ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwertung von
Reiseleistungen sind berücksichtigt:
Bus-
und Bahnreisen sowie Landarrangements
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15%
ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. - 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 80% des
Reisepreises.
Wohnmobile, Camper, Mietwagen sowie Schiffsreisen
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 15%
ab 30. - 21. Tag vor Reisebeginn 35%
ab 20. - 11. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 10. - 1. Tag vor Reisebeginn 90%
Der
Reiseveranstalter kann, abweichend von den aufgeführten
vorstehenden Pauschalen, im Einzelfall eine höhere,
konkrete Entschädigung fordern. In diesen Fällen
ist der Reiseveranstalter verpflichtet, diese dem
Reisenden im Einzelnen zu belegen und zu beziffern.
(c)
Dem Reisenden ist es ausdrücklich gestattet,
dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass geringere
oder sogar keine Kosten als die geltend gemachte
Kostenpauschale entstanden sind. Kann der Reisende
dem Reiseveranstalter dies nachweisen ist der Reisende
nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen
Kosten verpflichtet.
10.
Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss
nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl der Reisende als auch der
Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. Wird
der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter
für die bereits erbrachten oder zur Beendigung
der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter
ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen
zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die
Rückbeförderung umfasst, den Reisenden
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für
die Rückbeförderung sind von Ihnen und
uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen
fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
11.
Pass-, Visa-, Einreise-, Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften
Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller
für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen
zu Lasten des Reisenden, es sei denn, es liegen
nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen
vom Reise-veranstalter vor. Soweit die Erteilung
von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist,
empfiehlt der Reiseveranstalter, die Dauer und die
Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der
Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft
zu klären. Zusätzlich wird der Reiseveranstalter
über die nötigen Visa- und Einreisebestimmungen
den Reisenden informieren. Mit den Reiseunterlagen
erhält der Reisende wichtige Sicherheitsbestimmungen
für die Ein- und Ausreise. Der Reiseveranstalter
wird den Reisenden über alle ihm bekannten
Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen
für das jeweilige Zielgebiet unterrichten.
Der Reiseveranstalter empfiehlt darüber hinaus
die Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt des Reisenden
bzw. mit einem Tropeninstitut.
12.
Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährungsverkürzung
Weisen die Reiseleistungen aus Sicht des Reisenden
Mängel auf, sollte sich der Reisende unverzüglich
an die dem Reisenden mit den Reiseunterlagen bekannt
gegebene Kontaktperson wenden, damit Abhilfe geschaffen
werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser
Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für
den Reisenden zur Folge haben, dass der Reisende
für diese Mängel keine Ansprüche
(Minderung, Schadensersatz) geltend machen können.
Eine Kündigung des Reisevertrages durch den
Reisenden gemäß § 651 e BGB ist
erst dann möglich, wenn der Reisende dem Reiseveranstalter
eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung
gesetzt hat, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich
oder wird von Reiseveranstalter verweigert oder
wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages
durch ein besonderes Interesse vom Reisenden gerechtfertigt
wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige
des Mangels vor Ort muss der Reisende binnen einer
Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem
Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung
bzw. Schadensersatz direkt beim Reiseveranstalter
gelten machen. Schriftform wird empfohlen. Die gesetzliche
Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für
die Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§
651 c bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährungsfrist
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden sollte.
13.
Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich
anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten.
Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-,
Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung.
Soweit der Reiseveranstalter Reiseversicherungen
anbietet, handelt es sich diesbezüglich nur
um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag
kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und
dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche
können nur direkt gegenüber dem Versicherer
geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen
und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag
wollen Sie bitte beachten und werden dem Angebot
beigelegt. Die Prämien für Versicherungen
sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind
mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung
fällig.
14.
Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen
Luftverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen
Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der
Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung
von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der
Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung
von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer
Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.
Zusätzliche ausführliche Informationen
hierzu erhalten Sie mit der Angebotserstellung für
Flugleistungen.
15.
Gerichtsstand und Rechtswahl
Auf das gesamt Rechts- und Vertragsverhältnis
zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen
Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalter
gegen den Reisenden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages,
die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
und privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
der Sitz des Reiseveranstalter vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn
und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren
Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den
Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter
anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden
ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag
anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat
der EU, dem der Reisende angehört, für
den Reisenden günstiger sind als die nachfolgenden
Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Vertragspartner
/ Reiseveranstalter:
Adventure Holidays Uwe Seils - Kurfürstendamm
132, 10711 Berlin
Stand: 01/2009
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