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Einwegmieten:
Einwegmieten sind kostenlos bei einer Mindestmietdauer
von 3 Tagen
bzw. 7 Tagen bei Einwegmieten inNord-Süd-Richtung.
Führerschein:
Der nationale Führerschein in Verbindung mit einem
internationalen
Führerschein ist erforderlich. Fahrer müssen
seit mindestens einem Jahr
den Führerschein besitzen.
Inselwechsel:
Bei Fahrten auf Nord- und Südinsel werden Britz
Mietwagen mit auf die
Fähre genommen. Britz hat keine Stationen an den
jeweiligen Fährterminals.
Die Fähre sollten Sie in jedem Fall in der Hauptsaison
zwischen November und März vorab buchen.
Kaution:
1.800 NZD bei Buchung der Standardpreise bzw. 220 NZD
bei Buchung der
All Inclusive-Preise. Hinterlegung nur mit Kreditkarte
des Mieters (Visa,
Mastercard, American Express), von der ein Abzug gemacht
wird.
Kumulierte Mieten:
Mehrfachmieten können kumuliert werden, um dadurch
in den Genuß
einer günstigeren Langzeitermässigung zu kommen.
Gültig für Mieten von
Maui- und Britz-Wohnmobilen Neuseeland und Australien
sowie Maui
und Britz Mietwagen Neuseeland.
Bedingung alle Mieten müssen innerhalb von
3 Monaten erfolgen und
am selben Tag gebucht werden.
Preisberechnung:
Bei einer Übernahme/Abgabe am selben Tag wird der
günstigere
Mietpreis/Tag nicht berechnet.
Mindestalter des Fahrers:
21 Jahre. Fahrer über 75 Jahre müssen ein
ärztliches Fahrtauglichkeit-Attest
in englisch vorlegen.
Mindestmietdauer:
Die Mindestmietdauer beträgt 3 Tage Ausnahme bei
Einwegmieten in
Nord-Süd-Richtung: Mindestmiete 7 Tage.
Nicht erlaubte Straßen:
Mietwagen dürfen nur auf befestigten Straßen
gefahren werden. Bei Nicht-
Beachtung erlischt der Versicherungsschutz. Nicht erlaubt
ist das Befahren von Skippers Road, Ninety Mile Beach,
Ball Hut Road, Bluff Road (zwischen
Kuatunu und Mataurangi) und nördlich von Colville
Township (Coromandel
Peninsula).
Preisberechnung:
Ein Miettag hat 24 Stunden. Bei Saisonüberschneidungen
wird der jeweilige
Saisonpreis zu Grunde gelegt.
Steuern:
Alle vor Ort zu zahlenden Beträge verstehen sich
zuzüglich der örtlichen
Steuern.
Versicherungen Standardpreise:
Der Selbstbehalt der Basisversicherung (Haftpflicht
und Kasko) kann durch
Abschluss der Zusatzversicherung vor Ort reduziert werden.
Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind Schäden
aufgrund von
Wassereinwirkungen, grob fahrlässig herbeigeführte
Schäden. Für Personenschäden im eigenen
Mietfahrzeug und für Reisegepäck besteht kein
Versicherungsschutz. Der Abschluss einer Reiseunfall-,
Reisekranken- und Reisegepäckversicherung ist ratsam.
Versicherungen All Inklusive-Preise:
Im Mietpreis ist die Zusatzversicherung bereits eingeschlossen.
Der vor
Ort anfallende Selbstbehalt in Höhe
von NZD 220, wird vom Veranstalter erstattet.
Ausgenommen davon sind:
- Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen
und
Mietkonditionen enstehen
- Schäden durch Überschlagen des Fahrzeugs
ohne Fremdeinwirklung
durch ein anderes Fahrzeug
- Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am
Steuer
- Schäden an Ölwanne oder Unterboden
- Schäden bei Unfällen mit Tieren bei Fahrten
in Dämmerung und Dunkelheit
- Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
- Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels
- Kosten für Privatgegenstände, die bei einem
Unfall beschädigt oder
aus dem Auto gestohlen wurden.
Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden
von der
Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert
wird, da hier
das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen
wird. Im Schadensfall
muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt eingehalten
werden:
- umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation
- umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines
Polizeiberichtes,
sofern ein Unfallgegner beteiligt ist
- Ausstellung und Unterschrift eines Schadenberichtes
durch die Station
vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges.
Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung
an den
Veranstalter gesendet werden:
- Schadens- und Polizeibericht
- Kopie des Mietvertrages
- Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung der Autovermietung
oder
Belastungsnachweis der Kreditkarte).
Für Personenschäden im eigenen Mietfahrzeug
und für Reisegepäck
besteht kein Versicherungsschutz. Der Abschluss einer
Reiseunfall-,
Reisekranken- und Reisegepäckversicherung ist ratsam.
Ergänzend gelten die Bedingungen des Mietvertrages.
Zusätzliche Fahrer:
Jeder weitere Fahrer ist kostenlos.
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