Die
Versicherung deckt Schäden am gemieteten Fahrzeug
und Haftpflichtansprüche am Eigentum Dritter bis
zu einem Höchstbetrag von NZ$1.000.000.Versicherungen
vor Ort zu zahlen: (Insurances to be paid on pick up):*
CDW : Obligatorische Versicherung (mit Selbstbehalt/excess
pro Schadensfall von NZ $ 1.500) für NZ$ 16 pro
Miettag.LDW : Freiwillige Zusatzversicherung zum Ausschluß
des Selbstbehalts (excess reduced to NZ$ 350) für
NZ$ 14 pro MiettagVon der Versicherung ausgeschlossen
sind Salzwasser- und Wasserschäden, die durch Durchfahren
von Flüssen entstehen.
Ebenfalls
nicht gedeckt sind Schäden am Dach und Unterboden
im Falle eines Unfalls oder Beteiligung Dritter sowie
Schäden am Dach, die bei Ein- oder Ausfahrten in
ein Parkhaus entstehen.
Der
Selbstbehalt ist als Kaution bar oder per Kreditkarte
zu hinterlegen.
Ein
internationaler Führerschein in Verbindung mit
dem gültigen, nationalen Führerschein ist
erforderlich.
Das
Mindestalter für Fahrer beträgt 21 Jahre.
VERSPÄTETE
RÜCKGABE
Grundsätzlich können wir nichtgenutzte Miettage
nicht erstatten! Wenn Sie also Ihr Fahrzeug früher
als vereinbart zurückgeben, kann der Mietpreis
nicht rückerstattet werden.
EINWEGMIETE
Für Einwegmieten Auckland/Christchurch oder umgekehrt
werden keine Rückführungsgebühren erhoben.
Sie können das Fahrzeug also problemlos und kostenlos
von einer zur anderen Insel mitnehmen.
KAUTION
Bei Übernahme des Fahrzeuges ist der Selbstbehalt
in Höhe von NZ$ 1.500 als Kaution zu hinterlegen.
Diese erhalten Sie bei Rückgabe des unbeschädigten
Fahrzeuges in ordentlichem Zustand und mit kompletter
Ausstattung wieder zurück. Bitte beachten Sie,
daß bei einem Unfall ein Selbstbehalt bis zur
Höhe der Kaution fällig wird, unabhängig
davon, ob das gemietete oder ein anderes Fahrzeug beschädigt
wurde, außer die Schuldlosigkeit des Mietfahrzeugfahrers
kann bewiesen werden. Die Kaution ist in bar, per Kreditkarte
oder als Reisescheck zu hinterlegen.Die angeboten Versicherungen
des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung
und keine Versicherung gegen Personenschäden im
eigenen Fahrzeug. Der Abschluss einer Reiseunfall-,
Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird
daher empfohlen.