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Australien
 
 




 
Maui (Mietwagen - Australien)
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Großer Partner in Australien mit Top Fahrzeugen in allen Klassen.
Umfangreiches Reise-Info-Paket mit Karten und Gutscheinheften.
Preise inklusive örtlichen Steuern.



Maui / Australien
  Mietwagen & Mietautos


Einwegmieten:
Nicht erlaubt sind Einwegmieten ab/bis Hobart, Perth oder ab/bis Northern Territory in andere Staaten.
Einwegmieten zwischen City und Flughafen derselben Stadt:
Mindestmiete 1 Tag – Ausnahmen: Northern Territory 3 Tage.

Führerschein:

Der nationale Führerschein in Verbindung mit einem internationalen
Führerschein ist erforderlich.

Kaution:
220 AUD. Hinterlegung nur mit Kreditkarte, von der ein Abzug
gemacht wird.

Kumulierte Mieten:
Mehrere Maui-Mietwagen Mieten können kumuliert werden, um
dadurch in den Genuss einer günstigeren Langzeitrate zu kommen.
Mindestmiete 3 Tage, alle Mieten innerhalb von 6 Monaten.
Nicht kombinierbar mit Campervans, Wohnmobilen und Maui Mietwagen
Neuseeland.

Mindestalter:
21 Jahre (25 Jahre für Kategorie IVAR). Höchstalter: 75 Jahre.

Mindestmietdauer:

Restliches Australien & Tasmanien 1 Tag; Northern Territory 3 Tage.
Einwegmieten: siehe Tabelle.

Nicht erlaubte Straßen:
Mietwagen dürfen nur auf befestigten Straßen gefahren und nicht auf
Fähren mitgenommen werden. Bei Nichtbeachtung erlischt der Versicherungsschutz.

Ausnahmen:

Zufahrten zu anerkannten Campingplätzen sind erlaubt; ebenso Fähre
nach Kangaroo Island bei Fahrzeugübernahme in Adelaide.

Preisberechnung:

Ein Miettag entspricht 24 Stunden.

Steuern:

Die örtlichen Steuern sind im Mietpreis inklusive. Alle vor Ort zu zahlenden
Beträge verstehen sich zuzüglich der örtlichen Steuern.

Reinigungsgebühr:

Wird das Fahrzeug mit verschmutztem Innenraum zurück gegeben, fällt eine
Reinigungsgebühr von AUD 220 an.

Versicherungen:
Im Mietpreis ist die Zusatzversicherung bereits eingeschlossen. Eine vor
Ort anfallende Selbstbeteiligung in Höhe von AUD 220,– (bei Einzelfahrzeug-
Unfällen im Northern Territory und Western Australia: AUD 1.650,–)
wird vom Veranstalter erstattet. Ausgenommen davon sind:
- Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und
Mietkonditionen enstehen
- Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer
- Schäden an Ölwanne oder Unterboden
- Schäden bei Unfällen mit Tieren bei Fahrten in Dämmerung und
Dunkelheit
- Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
- Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels
- Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder
aus dem Auto gestohlen wurden. Ebenso kann keine Erstattung erfolgen,
wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko)
nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird. Im Schadensfall muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt eingehalten werden:

- umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation
- umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes,sofern ein Unfallgegner beteiligt ist
- Ausstellung und Unterschrift eines Schadenberichtes durch die Station
vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges.
Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an den
Veranstalter gesendet werden:
- Schadens- und Polizeibericht
- Kopie des Mietvertrages
- Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung der Autovermietung oder
Belastungsnachweis der Kreditkarte).
Für Personenschäden im eigenen Mietfahrzeug und für Reisegepäck
besteht kein Versicherungsschutz. Der Abschluss einer Reiseunfall-,
Reisekranken- und Reisegepäckversicherung ist ratsam.
Ergänzend gelten die Bedingungen des Mietvertrages.

Zusätzlicher Fahrer:
Inklusive Zusätzliche Ausrüstung: Kindersitz 5,50 AUD pro Tag, max.
AUD 33 pro Miete.
 
 

 


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