Einwegmieten:
Einwegmieten mit den Kategorien X und A sind nicht erlaubt.
Erlaubte und nicht erlaubte Straßen:
Mietwagen dürfen nur auf befestigten
Straßen gefahren werden. Bei Nichtbeachtung erlischt
der Versicherungsschutz.
Ausnahmen sind Zufahrten zu Unterkünften und National
Parks.
Kangaroo Island: Fahrten erlaubt. Tasmanien: Mieten sind nur
ab/bis Tasmanien-Stationen erlaubt. Auf Tasmanien dürfen
ungeteerte Straßen befahren werden, allerdings erhöht
sich der Selbstbehalt auf AUD 2.000. Alpine Resorts: nicht
erlaubt. Kategorie A: darf nicht vom restlichen Australien
mit nach West Australia/ Northern Territory genommen werden
und umgekehrt.
Führerschein:
Der nationale Führerschein in Verbindung mit einem internationalen
Führerschein ist erforderlich. Fahrer müssen seit
mind. einem Jahr den Führerschein besitzen.
Kaution:
Die Hinterlegung erfolgt am einfachsten durch den Abzug Ihrer
Kreditkarte und dient als Sicherheit für anfallende Kosten,
z. B. Benzin. Ohne Kreditkarte müssen Sie mind. AUD 400
in bar oder AUD-Travellers Cheques hinterlegen. Die Hinterlegung
der Kaution in Form von Bargeld
ist nur für die Kategorien X, A, B, H, C, S, D und E
möglich. An den Stationen
Broome und Kununurra werden nur Kreditkarten akzeptiert.
Mindestmietdauer:
1 Tag Mietwagen Restliches Australien;
2 Tage Western Australia/ Northern Territory.
Für Einwegmieten gelten gesonderte Mindestdauern.
Mindestalter:
21 Jahre. Für die Kategorien F und T 25 Jahre. Zuschlag
für Fahrer zwischen 21 und 24 Jahren, zahlbar vor Ort:
AUD 27,50 pro Tag, max. AUD 192,50 pro Miete (inkl. GST).
Fahrer über 75 Jahre müssen ein Fahrtauglichkeitsattest
in englischer Sprache vorlegen.
Steuern:
Alle vor Ort zu zahlenden Beträge verstehen ich zuzüglich
der örtlichen
Steuern, wenn nicht anders ausgeschrieben.
Versicherungen Standardpreise:
Der Selbstbehalt der Basisversicherung (Haftpflicht und Kasko)
kann
durch Abschluss von Zusatzversicherungen vor Ort reduziert
werden. Nicht versichert bleiben Schäden durch Wassereinwirkung,
grob fahrlässiges
Verhalten (Alkohol, Verkehrsregeln- Verstöße) und
Wildschäden durch Fahrten bei Dunkelheit und in der Dämmerung.
Im Falle eines Unfalls, bei dem der Unfallgegener nicht haftpflicht
versichert ist, haftet die Versicherung des Vermieters. Der
Mieter zahlt den maximalen Selbstbehalt, je nach abgeschlossener
Versicherung.
Versicherungen All Inklusive-Preise:
Im Mietpreis ist die AER-Versicherung zur Reduzierung des
Selbstbehaltes auf AUD 400,- bereits eingeschlossen. Der Selbstbehalt
wird vom Veranstalter erstattet.
Ausgenommen davon sind:
- Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen
und
Mietkonditionen enstehen
- Schäden ohne Einwirkung eines anderen Fahrzeugs
- Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer
- Schäden an Ölwanne oder Unterboden, an Rädern
oder Windschutzscheibe
- Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
- Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels
- Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall
beschädigt oder aus dem Auto gestohlen wurden.
Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden
von der
Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert
wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit
angenommen wird. Im Schadensfall muss vor Ort die folgende
Vorgehensweise
unbedingt eingehalten werden:
- umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation
- umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes,
sofern ein Unfallgegner beteiligt ist
- Ausstellung und Unterschrift eines Schadenberichtes durch
die Station vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges. Folgende
Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung
an den Veranstalter gesendet werden:
- Schadens- und Polizeibericht
- Kopie des Mietvertrages
- Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung der Autovermietung
oder Belastungsnachweis der
Kreditkarte).
Ergänzend gelten die Bedingungen des Mietvertrages.
Zusätzliche Fahrer:
Ohne Gebühr.
Zusätzliche Ausrüstung:
Kindersitze: AUD 8,80 pro Tag, max.
AUD 61,60 pro Anmietung inkl. GST.
Stand: Oktober 2007.
Angaben vorbehaltlich Änderungen. |